HEGEMA GmbH Meckesheim

Explosionsgeschützte Maschinenreparatur​

Explosionsgeschützte Maschinenreparatur

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zum Schutz der Mitarbeiter, zum Schutz der Umwelt und zum Schutz der eigenen Anlagen.Dabei muss nicht nur die technische Auslegung (ATEX 95), sondern auch der Betrieb der Anlage (ATEX 137) der Explosionsschutzverordnung und der Richtlinie 94/9/EG entsprechen.
Sie als Betreiber, müssen eine Gefährdungsanalyse (Explosionsschutzdokument) erstellen um darin alle Gefahrenquellen zu erfassen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Technische Betriebssicherheitverordnung (TRBS) TRBS 1111 bis TRBS 2125-4 gibt dazu genaue Hilfestellung.

Die HEGEMA GmbH ist ein zugelassenes Unternehmen nach § 14 der BetrSichV im Bereich Reparatur und Wartung von explosionsgeschützten Maschinen der Zündart “e” und “d”.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.